Blutspenden sind für viele Menschen lebenswichtig
Für eine Blutspende von homosexuellen Männern und anderen Menschen mit sogenanntem »sexuellen Risikoverhalten« gelten neue Zulassungskriterien. Durfte bislang erst zwölf Monate nach dem letzten sexuellen Kontakt dieser Art Blut gespendet werden, wurde diese Frist nun auf vier Monate verkürzt, wie die Bundesärztekammer (BÄK) mitteilt.
Eine Zulassung zur Spende vier Monate nach Beendigung eines sexuellen Risikoverhaltens führe nicht zu einem erhöhten Risiko für die Empfängerinnen und Empfänger von Blut und Blutprodukten, hieß es in einer Mitteilung. Infektionen mit dem Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virus oder HIV könnten nach dieser Zeitspanne sicher ausgeschlossen werden.
Die BÄK hat die aktualisierte »Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten« auf ihrer Internetseite veröffentlicht. In der Richtlinie sind Regeln festgelegt, unter welchen Bedingungen welche Personengruppen Blut spenden dürfen. Erstellt und überarbeitet wird sie von der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut.
Bisher galt de facto ein Blutspendeverbot
Die Neuregelung beruht auf einer im Mai vorgelegten Analyse von Bundesärztekammer, Bundesgesundheitsministerium und zuständigen Bundesoberbehörden. Darin heißt es, dass die Sicherheit von Blut und Blutprodukten »auch weiterhin die Feststellung der Spendereignung und eine Testung der Spenden erfordert«.
In der bisherigen Richtlinie war vorgeschrieben, dass »Personen«, deren »Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko« für Infektionskrankheiten wie HIV berge, für zwölf Monate »von der Spende zurückzustellen sind«. Genannt wurden in dem Zusammenhang explizit »heterosexuelle Personen« mit häufig wechselnden Partnern, Prostituierte, »transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten« und generell auch »Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)«.
Über dieses de facto geltende Blutspendeverbot für Homosexuelle wird in Deutschland seit Langem diskutiert. Björn Beck vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe begrüßte zwar, »dass statt Gruppenzugehörigkeiten in Zukunft reale HIV-Risiken eine größere Rolle spielen sollen«. Das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern werde aber nicht gelöst. Für sie werde Monogamie zur Bedingung für eine Blutspende gemacht. Außerdem sei die gesonderte Nennung von Transpersonen »schlicht stigmatisierend«.
Auch die FDP hatte die bisherige Regelung in der Vergangenheit schon als diskriminierend kritisiert. Damit werde Personengruppen als Ganzes »ein unreflektiertes und risikoreiches Sexualverhalten unterstellt«. Entscheidend für ein Infektionsrisiko sei nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten.
Forderung nach Abschaffung des Verbots
Jens Brandenburg, LSBTI-politischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, nannte die Lockerung des Blutspendeverbots »Augenwischerei«. LSBTI steht für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen. Die Diskriminierung bleibe, kritisierte Brandenburg. »Das Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer gehört vollständig abgeschafft«, sagte er.
Die Blutspendesperre gilt nun laut der reformierten Richtlinie für vier Monate unter anderem bei »Sexualverkehr zwischen Frau und Mann mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen«, »Sexualverkehr zwischen Männern (MSM) mit einem neuen Sexualpartner oder mehr als einem Sexualpartner« und »Sexualverkehr einer Transperson mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen«.
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